Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
Anbieter: Crew Up — Inhaber Frederik Wilkening, Harkortstraße 36b, 22765 Hamburg · E-Mail: moin@crew-up.de
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Crew Up (Anbieter) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
- Sie gelten für sämtliche Präsenzleistungen im Bereich erlebnisorientierter Teamentwicklung (u. a. CrewUp:Connect, CrewUp:Boost und CrewUp:Change Map) sowie individuell vereinbarte Maßnahmen und Programme.
- Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge:
- die von beiden Seiten bestätigte Auftragsbestätigung,
- das individuelle Angebot von Crew Up,
- diese AGB (B2B).
- Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Crew Up ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden.
2. Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots von Crew Up via Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
- Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie mindestens in Textform bestätigt werden (§ 126b BGB).
3. Leistungen, Grenzen, Durchführung
- Art, Umfang, Ort, Termin(e) und Zielsetzung der Leistungen ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
- Crew Up darf aus fachlichen oder organisatorischen Gründen gleichwertige Änderungen im Ablauf oder in der Methodik vornehmen, sofern dies zumutbar ist und der Gesamtcharakter erhalten bleibt.
- Crew Up kann qualifizierte Dritte einsetzen. Beauftragte Dritte sind Erfüllungsgehilfen von Crew Up (§ 278 BGB).
- Materialien/Unterlagen werden für die Durchführung bereitgestellt.
- Art der Leistung und Vertragstyp: Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages; ein werkvertraglicher Erfolg wird nicht geschuldet.
- Abgrenzung Coaching/Therapie: Crew Up erbringt keine Heilbehandlung oder Psychotherapie; die Leistungen sind Coaching-/Teamentwicklungsleistungen und ersetzen keine medizinische oder therapeutische Behandlung. Sicherheitsanweisungen sind zu befolgen.
4. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt Crew Up rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung (z. B. Teilnehmerzahl, -struktur, Besonderheiten am Veranstaltungsort).
- Der Kunde stellt sicher, dass vor Ort die vereinbarte Infrastruktur verfügbar ist (z. B. Raum/Outdoor-Areal, Zutritt, Sicherheit).
- Der Kunde informiert Teilnehmende über Sicherheits- und Verhaltenshinweise von Crew Up und achtet auf deren Beachtung.
- Der Kunde bestätigt, dass die Teilnahme für die Teilnehmenden im üblichen Rahmen unbedenklich ist. Bei bekannten Einschränkungen informiert der Kunde Crew Up vorab vertraulich.
5. Preise, Auslagen, Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Nebenleistungen/Auslagen (z. B. Location, Technik, Catering, Reise-/Übernachtungskosten, Fremdleistungen) werden — sofern nicht ausdrücklich im Preis enthalten — separat ausgewiesen und abgerechnet.
- An- und Abreise werden nach tatsächlichem Aufwand (Bahn 2. Klasse/Economy, ÖPNV, Taxi) oder nach vereinbartem Kilometersatz abgerechnet; der jeweils geltende Modus (inkl. ggf. Kilometersatz) wird in der Auftragsbestätigung genannt.
- Fälligkeit: 50 % Anzahlung bis 30 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstermin; Restzahlung 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Elektronische Rechnungsstellung per E-Mail ist Standard.
- Zahlungsverzug: Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Crew Up kann die gesetzliche Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB erheben; weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
- Individuelle Teil- oder Ratenzahlungen können in Textform vereinbart werden.
6. Umbuchung, Rücktritt (Storno), No-Show
- Stornierungen und Umbuchungen bedürfen mindestens der Textform. Maßgeblich ist der Eingang bei Crew Up.
- Stornopauschalen (bezogen auf die Veranstaltungsvergütung):
- bis 90 Tage vor Beginn: kostenfrei
- 89–60 Tage: 25 %
- 59–30 Tage: 50 %
- 29–14 Tage: 75 %
- ab 13 Tage vor Beginn: 100 %
- No-Show: Erscheinen Teilnehmende nicht ohne fristgerechte Stornierung, bleibt die vereinbarte Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Crew Up kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Ersatzteilnehmende: Können vor Beginn angemessene Ersatzteilnehmende benannt werden, berücksichtigt Crew Up dies wohlwollend; zusätzliche Kosten (z. B. Umbuchungen Dritter) trägt der Kunde.
- Höhere Gewalt/Unzumutbarkeit: Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Parteien (z. B. Unwetter, behördliche Auflagen, Pandemien) bemühen sich die Parteien vorrangig um einen Ersatztermin unter Anrechnung bereits erbrachter Zahlungen/Leistungen. Ist dies nicht möglich, rechnet Crew Up bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Dritt-/Stornokosten ab; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Haftung
- Crew Up haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Crew Up nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Crew Up haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
- Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet Crew Up nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Outdoor-/Naturrisiken: Veranstaltungen können im Freien stattfinden und beinhalten übliche Gruppendynamik/Selbsterfahrung im normalen Maß. Crew Up trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen und weist ein; die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Persönliche Gegenstände: Crew Up haftet nicht für Verlust/Beschädigung persönlicher Gegenstände, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Urheber- und Nutzungsrechte; Foto/Video
- Unterlagen, Konzepte, Skripte und Materialien von Crew Up sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung für den vereinbarten Zweck. Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
- Foto-/Videoaufnahmen durch Crew Up erfolgen nur mit vorheriger, freiwilliger Einwilligung der abgebildeten Personen. Der Nutzungsumfang (z. B. Website, Social Media, Print) wird transparent benannt; Einwilligungen können für die Zukunft widerrufen werden.
9. Datenschutz
- Crew Up verarbeitet personenbezogene Daten als eigenständig Verantwortlicher zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Crew Up setzt Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein (z. B. IT/Hosting/E-Mail/Buchungs- und Zahlungsdienste) und schließt mit diesen Verträge nach Art. 28 DSGVO. Details enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von Crew Up.
- Crew Up verarbeitet Kundendaten nicht „im Auftrag" des Kunden. Sollte im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung erforderlich sein, wird ein separater AV-Vertrag geschlossen.
10. Elektronische Kommunikation; Vertragstext
- Buchungen erfolgen per E-Mail auf Basis von Angebot und Auftragsbestätigung.
- Crew Up stellt den Vertragstext (Auftragsbestätigung inkl. Leistungsbeschreibung, Preisen, Storno/Hinweisen) in Textform per E-Mail zur Verfügung und speichert ihn intern.
- Sofern künftig ein Online-Bestellprozess eingesetzt wird, erfüllt Crew Up die Pflichten nach § 312i BGB (Information über Bestellschritte, Korrekturmöglichkeiten, Vertragssprache, Bestellbestätigung), einschließlich klarer Button-Beschriftung nach § 312j BGB (falls Bestellbutton verwendet wird).
11. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort; Zahlungsort ist Hamburg.
- Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die Regelung durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
